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TIPPS & TRICKS
- Anzahl der Ausfertigungen
Lassen Sie Ihre Dokumente zwei- oder mehrfach beglaubigt übersetzen.
Einen Satz erhalten die australischen oder neuseeländischen Behörden zusammen mit dem Antrag. Mit dem zweiten
Satz haben Sie ein Leben lang amtlich gültige Übersetzungen
im Original.
- Elektronische Ausfertigungen
Einige australische Behörden, so auch DIAC (TRA und ACS nicht und auch NZQA nicht!) akzeptieren inzwischen vorab Online-Anträge, denen Sie neben den Farbscans Ihrer deutschsprachigen Unterlagen Farbscans der Übersetzungen beifügen können. Farbscans Ihrer beglaubigten Übersetzungen senden wir Ihnen gerne vorab per E-Mail.
- Beglaubigte Kopien
Mit Ihrem Antrag auf Visum oder Berufsanerkennung müssen Sie außer den beglaubigten Übersetzungen auch beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Unterlagen (bei NZQA Ihre deutschen Originale)
einreichen - andere Bestimmungen gelten bei Online-Anträgen. Beglaubigte Kopien können Sie i.d.R. bei jedem
Notar oder auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anfertigen
lassen.
Bitte informieren Sie sich vor der Beglaubigung Ihrer Unterlagen
auf der Homepage Ihrer australischen berufsanerkennenden Behörde unbedingt
über die geltenden Vorschriften zur Beglaubigung von Kopien.
- Beglaubigte Kopien für ADC. AMC, ANMC, Teaching Australia
und Engineers Australia
Diese australischen Behörden (die anderen Behörden nicht!) verlangen den Beglaubigungsstempel in englischer Sprache. Lassen Sie also
bitte vor der der Übersetzung beglaubigte Kopien anfertigen
und scannen Sie uns diese für die Übersetzung ein.
Die Beglaubigung für diese Behörden sollte möglichst folgende Angaben
enthalten:
Unterschrift, Datum, Anschrift,
Telefonnummer, Siegel
Enthält der Beglaubigungsstempel diese Angaben nicht oder
nur teilweise, so notieren Sie sich bitte die fehlenden Details und fügen diese auf einem Aufkleber der
Übersetzung handschriftlich bei.
Für ADC, AMC und ANMC raten wir, die Beglaubigungen von einem Notar oder
dem australischen Konsulat in Frankfurt oder Berlin anfertigen
zu lassen.
Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient
dazu, Fälschungen von Dokumenten zu verhindern.
- Übersetzungen für Neuseeland
Für Neuseeland müssen beglaubigte Übersetzungen vom Original oder von einer notariell beglaubigten Kopie angefertigt werden.
Beglaubigte Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzungen können von jedem amtlich anerkannten
Übersetzer angefertigt werden, z.B. in Deutschland
vereidigte/beeidigte, also bei Gericht zugelassene Übersetzer und in Australien NAATI-Übersetzer. Diese Übersetzer sind besonders qualifiziert und zur offiziellen Übersetzung von Unterlagen für Behörden berechtigt. Die Berechtigung zur beglaubigten Übersetzung wird auf der Übersetzung mit einem entsprechenden Stempel dokumentiert.
Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, Fälschungen
von Inhalten zu verhindern.
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