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TIPPS & TRICKS

  1. Anzahl der Ausfertigungen
    Lassen Sie Ihre Dokumente zwei- oder mehrfach beglaubigt übersetzen. Einen Satz erhalten die australischen oder neuseeländischen Behörden zusammen mit dem Antrag. Mit dem zweiten Satz haben Sie ein Leben lang amtlich gültige Übersetzungen im Original.

  2. Elektronische Ausfertigungen
    Einige australische Behörden, so auch DIAC (TRA und ACS nicht und auch NZQA nicht!) akzeptieren inzwischen vorab Online-Anträge, denen Sie neben den Farbscans Ihrer deutschsprachigen Unterlagen Farbscans der Übersetzungen beifügen können. Farbscans Ihrer beglaubigten Übersetzungen senden wir Ihnen gerne vorab per E-Mail.


  3. Beglaubigte Kopien
    Mit Ihrem Antrag auf Visum oder Berufsanerkennung müssen Sie außer den beglaubigten Übersetzungen auch beglaubigte Kopien Ihrer deutschsprachigen Unterlagen (bei NZQA Ihre deutschen Originale) einreichen - andere Bestimmungen gelten bei Online-Anträgen. Beglaubigte Kopien können Sie i.d.R. bei jedem Notar oder auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anfertigen lassen.
    Bitte informieren Sie sich vor der Beglaubigung Ihrer Unterlagen auf der Homepage Ihrer australischen berufsanerkennenden Behörde unbedingt über die geltenden Vorschriften zur Beglaubigung von Kopien.

  4. Beglaubigte Kopien für ADC. AMC, ANMC, Teaching Australia und Engineers Australia
    Diese australischen Behörden (die anderen Behörden nicht!) verlangen den Beglaubigungsstempel in englischer Sprache. Lassen Sie also bitte vor der der Übersetzung beglaubigte Kopien anfertigen und scannen Sie uns diese für die Übersetzung ein.

    Die Beglaubigung für diese Behörden sollte möglichst folgende Angaben enthalten:

          Unterschrift, Datum, Anschrift, Telefonnummer, Siegel

    Enthält der Beglaubigungsstempel diese Angaben nicht oder nur teilweise, so notieren Sie sich bitte die fehlenden Details und fügen diese auf einem Aufkleber der Übersetzung handschriftlich bei.

    Für ADC, AMC und ANMC raten wir, die Beglaubigungen von einem Notar oder dem australischen Konsulat in Frankfurt oder Berlin anfertigen zu lassen.

    Die Anfertigung beglaubigter Kopien dient dazu, Fälschungen von Dokumenten zu verhindern.

  5. Übersetzungen für Neuseeland
    Für Neuseeland müssen beglaubigte Übersetzungen vom Original oder von einer notariell beglaubigten Kopie angefertigt werden.

    Beglaubigte Übersetzungen
    Beglaubigte Übersetzungen können von jedem amtlich anerkannten Übersetzer angefertigt werden, z.B. in Deutschland vereidigte/beeidigte, also bei Gericht zugelassene Übersetzer und in Australien NAATI-Übersetzer. Diese Übersetzer sind besonders qualifiziert und zur offiziellen Übersetzung von Unterlagen für Behörden berechtigt. Die Berechtigung zur beglaubigten Übersetzung wird auf der Übersetzung mit einem entsprechenden Stempel dokumentiert.

    Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen dient dazu, Fälschungen von Inhalten zu verhindern.